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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 2026

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Verleih-AGB sind branchenspezifisch und sollten unbedingt vom Anwalt geprüft werden. Besonders kritisch: Haftung bei Schäden, Stornoregelung, Eigentumsvorbehalt, Pfand-Regelung.

§ 1 Geltungsbereich, Begriffe

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung von Eventausstattung und Werkzeug sowie damit verbundene Dienstleistungen zwischen [Firmenname, Rechtsform, Anschrift] (nachfolgend „Vermieter") und dem Kunden, die über eventverleih-stuttgart.de angebahnt oder geschlossen werden.

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Vermieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB); Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung des Sortiments auf der Website ist freibleibend und kein bindendes Angebot. Über den Warenkorb der Website können keine verbindlichen Bestellungen abgegeben werden — der Kunde übermittelt lediglich eine unverbindliche Mietanfrage.

(2) Mit Angabe des Liefer-/Abholdatums und des Rückgabedatums in der Anfrage wird die gewünschte Mietdauer bzw. die Anzahl der Mieteinheiten (§ 3) festgelegt. Die im Warenkorb angezeigten Beträge sind eine unverbindliche Vorkalkulation.

(3) Nach Eingang der Anfrage erhält der Kunde eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail; ein Vertrag kommt hierdurch noch nicht zustande. Der Vermieter unterbreitet sodann ein Angebot in Textform. Bestellt der Kunde auf Basis dieses Angebots, kann der Vermieter die Bestellung innerhalb von 7 Tagen durch Auftragsbestätigung in Textform annehmen; erst damit kommt der Vertrag zustande. Bis dahin ist die Ware nicht fest reserviert.

(4) Ist die angefragte Ware im gewünschten Zeitraum nicht verfügbar, sieht der Vermieter von der Annahme ab und informiert den Kunden unverzüglich; bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 3 Mieteinheit, Mietzeit, verspätete Rückgabe

(1) Sofern nicht abweichend vereinbart, wird der Mietpreis je Mieteinheit berechnet. Eine Mieteinheit umfasst 3 Kalendertage; Sonntage und gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg werden dabei nicht mitgerechnet.

(2) Die Mietzeit beginnt mit Übergabe bzw. Bereitstellung der Mietgegenstände und endet mit deren vollständiger Rückgabe im vereinbarten Zustand.

(3) Werden die Mietgegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, kann der Vermieter für jede weitere angebrochene Mieteinheit eine Entschädigung in Höhe der vereinbarten Miete verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 4 Preise, Endreinigung, Zahlung, Kaution

(1) Gegenüber Verbrauchern sind die angegebenen Preise Gesamtpreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer; gegenüber Unternehmern wird die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen. Liefer- und Servicekosten werden gesondert angegeben.

(2) Für Mietgegenstände, bei denen dies ausgewiesen ist (z. B. Geschirr, Besteck), fällt zusätzlich eine Endreinigungspauschale je Teil an. Werden Mietgegenstände grob verschmutzt zurückgegeben (z. B. mit Essensresten, unsortiert, Textilien nass), kann der Vermieter den Mehraufwand mit 15,00 € je angefangene 15 Minuten Reinigungszeit berechnen.

(3) Sofern nicht abweichend vereinbart, ist der Rechnungsbetrag bei vereinbarter Lieferung per Vorkasse zu zahlen, bei Selbstabholung spätestens bei Übernahme der Ware fällig.

(4) Bei Neukunden kann eine Kaution vereinbart werden, die nach Rückgabe und Kontrolle der Ware unverzüglich erstattet wird.

(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregeln.

§ 5 Lieferung, Selbstabholung, Gefahrübergang

(1) Bei vereinbarter Lieferung liefert der Vermieter an die vereinbarte Adresse: bis hinter die erste ebenerdig erreichbare Tür, ohne Stufen und Höhendifferenzen, auf befestigtem, rollbarem Untergrund. Weitergehende Leistungen (Vertragen, Auf-/Abbau, Etagen) bedürfen gesonderter Vereinbarung und Vergütung. Der Kunde sorgt dafür, dass er oder eine bevollmächtigte Person bei Anlieferung und Abholung anwesend ist und den Empfang quittiert. Zum Abholtermin muss das Mietgut sortiert, geordnet und wie bei Anlieferung gestapelt bzw. verpackt bereitstehen; Warte- und Standzeiten sowie vergebliche Anfahrten können berechnet werden.

(2) Bei Selbstabholung erfolgt die Übergabe im Lager des Vermieters [Lageradresse]. Der Kunde hat für einen sachgerechten Transport zu sorgen (geeignetes, geschlossenes Fahrzeug, Ladungssicherung, Schutz vor Nässe) und haftet für Transportschäden, die er zu vertreten hat.

(3) Mit Übernahme der Mietgegenstände geht die Gefahr auf den Kunden über. Es wird empfohlen, die Mietgegenstände für die Mietdauer zu versichern. Gegenüber Verbrauchern trägt bei vereinbarter Lieferung der Vermieter das Versandrisiko.

(4) Lieferungen erfolgen nur innerhalb Deutschlands.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und vor Überlastung, Witterungsschäden und Zugriff Dritter zu schützen. Veränderungen an den Mietgegenständen sind unzulässig.

(2) Geschirr, Gläser und Besteck sind sortiert und frei von Speiseresten zurückzugeben, sodass eine unmittelbare maschinelle Reinigung möglich ist. Textilien (z. B. Tischwäsche, Hussen) sind trocken zurückzugeben.

(3) Die verbindliche Rückzählung und Kontrolle der Mietgegenstände erfolgt aus hygienischen und organisatorischen Gründen ausschließlich im Lager des Vermieters. Die Ware wird bei Ausgabe und Rückgabe gezählt und kann zusätzlich verwogen werden.

(4) Erkennbare Mängel oder Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Bei gemeldeten Gerätedefekten wird das Gerät bei Rückgabe überprüft; liegt tatsächlich ein Defekt vor, den der Kunde nicht zu vertreten hat, wird der anteilige Mietpreis erstattet.

(5) Bei Elektrogeräten kann eine nach den einschlägigen Vorschriften (DGUV Vorschrift 3 / DIN VDE 0701-0702) erforderliche Wiederholungsprüfung nach dem Transport in der Verantwortung des Kunden liegen, sofern er das Gerät gewerblich einsetzt.

§ 7 Fehlmengen und Schäden

(1) Der Kunde haftet für Fehlmengen und von ihm zu vertretende Beschädigungen. Die Haftung ist der Höhe nach auf den Wiederbeschaffungswert der betroffenen Gegenstände beschränkt.

(2) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist; dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten, insbesondere wenn Fehlmengen eine anderweitige Vermietung verhindern.

(3) Werden zunächst fehlende Gegenstände nachträglich vollständig und unbeschädigt zurückgegeben, wird der dafür berechnete Betrag gutgeschrieben; bereits entstandene Mehraufwände können berechnet werden.

§ 8 Stornierung

Der Kunde kann einen erteilten Auftrag vor Beginn des Mietzeitraums in Textform stornieren. Es fallen folgende Stornokosten auf die vereinbarte Mietsumme an:

  • Stornierung bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn: 25 %
  • Stornierung bis spätestens 7 Tage vor Mietbeginn: 50 %
  • Stornierung weniger als 2 Tage vor Mietbeginn: 100 %

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 9 Mängelrechte

Bei Mängeln der Mietgegenstände stehen dem Kunden — vorbehaltlich der Haftungsbeschränkung in § 10 — die gesetzlichen Rechte zu. Geringfügige, technisch bedingte Farb- und Ausführungsabweichungen gegenüber den Abbildungen auf der Website stellen keinen Mangel dar. Abweichend von § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB haftet der Vermieter für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nur, wenn er diese zu vertreten hat.

§ 10 Haftungsbeschränkung

(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Für einfach fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) haftet der Vermieter beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.

§ 11 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Eigentum

(1) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit die Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(2) Die Mietgegenstände bleiben jederzeit Eigentum des Vermieters. Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform.

§ 12 Kein Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht auch für Verbraucher nicht, da es sich um die Vermietung von Gegenständen bzw. Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, für die der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaats unberührt.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.

(3) Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Vermieter weder bereit noch verpflichtet.

(4) Ergänzend gilt unsere Datenschutzerklärung. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.